Aktuelles

Rauchmelder-/Rauchmeldeanlagen


Seit dem 01. April 2013 sind in sämtlichen Neubauten Rauchwarnmelder zu installieren.

Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.

Ab dem 01. Januar 2017 müssen in NRW dann sämtliche Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.


Wir installieren Rauchmelder bei Ihnen zu Hause – sicher und kostengünstig. Vor der Installation beraten wir Sie hinsichtlich der Anzahl notwendiger  Rauchmelder in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus und besprechen mit Ihnen an welchen Stellen sie angebracht werden müssen, um mit Sicherheit zu funktionieren.

 


Weitere Informationen erhalten Sie auch bei nachfolgenden Links:


www.rauchmelder-lebensretter.de


www.rauchmelderpflicht.eu

Das Aus für die Glühbirne


Am 18. März 2009 schuf die Europäische Kommission die Verordnung die einen 6-Stufen-Plan zum Ersatz der Glühlampe durch Energiesparlampen enthält. In der ersten Stufe seit dem 1. September 2009 ist die Herstellung und der Import von Leuchtmitteln schlechter als Effizienzklasse C (siehe obiges Diagramm) untersagt. Ausgenommen sind zunächst klare Leuchtmittel mit maximal 950 lm Lichtstärke, was einer 75-W-Glühlampe entspricht. Diese Grenze sinkt jeweils zum ersten September der Folgejahre auf 725 lm/60 W und 450 lm/40 W. Ab September 2012 entfällt die Ausnahmeregel ganz.In Stufe 5 (2013) werden die Anforderungen an die Rest-Helligkeit von Kompaktleuchtstofflampen nach der Nenn-Lebensdauer verschärft (statt 50 müssen dann 70 % der Helligkeit verblieben sein).


In der letzten Stufe 2016 entfällt auch die Effizienzklasse C.


Das ist nicht nur für die Umwelt eine gute Nachricht, sondern auch für den Verbraucher. Denn energiesparende Lampen sparen Geld, Energie und CO2. Schon heute können Sie auf ein breites Angebot energiesparender Lampen zurückgreifen.